Rods&Cones Bedingungen und Konditionen

Rods&Cones Bedingungen und Konditionen

Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lizenzierung der Rods&Cones-Software (einschließlich etwaiger Demoversionen der Rods&Cones-Software) und alle von Rods&Cones BV, Rods&Cones Sales BV, Rods&Cones USA LLC (im Folgenden Rods&Cones genannt) für den Kunden erbrachten Dienstleistungen, insbesondere in Bezug auf die Rods&Cones-Software. Zusammen mit dem Angebotsvertrag und den Anhängen stellen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesamten Vertrag zwischen den Parteien dar. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Angebotsvertrag haben die Bestimmungen des Angebotsvertrags Vorrang.

Letzte Aktualisierung: 12-09-2022

1. Begriffsbestimmungen

In diesem Abkommen gelten die folgenden Definitionen, sofern sie nicht im Widerspruch zum Kontext stehen oder anderweitig festgelegt sind.

- Zusätzliche Dienstleistungen" sind Dienstleistungen, die von Rods&Cones erbracht werden, die nicht zum Umfang der Einrichtungsdienstleistungen, Konfigurationsdienstleistungen, Hosting-Dienstleistungen oder Helpdesk-Dienstleistungen gehören, aber von Rods&Cones auf Wunsch des Kunden erbracht werden können, wie in Abschnitt 3.6 beschrieben;

- "Verbundene Unternehmen" einer Partei bedeutet in Bezug auf eine Partei (i) jedes Unternehmen, das unter der Kontrolle dieser Partei steht, und (ii) jedes Unternehmen, das diese Partei kontrolliert, und (iii) jedes andere Unternehmen, das unter der Kontrolle eines kontrollierenden Unternehmens gemäß (ii) steht;

- Vertrag" bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Angebotsvertrag und alle Anhänge zusammengenommen;

- Anhang" bezeichnet jeden Abschnitt des Abkommens mit dem Titel "Anhang";

- "Manager-App" bezeichnet das zentrale Panel des Kunden zur Verwaltung der Rods&Cones-Instanz;

- "Vertrauliche Informationen" haben die in Abschnitt 9.1 festgelegte Bedeutung;

- Konfigurationen" bezeichnet die Konfiguration, Parametrisierung und andere Aktivitäten in Bezug auf Rods&Cones, die eine Rods&Cones-Instanz von einer anderen Rods&Cones-Instanz unterscheiden. Konfigurationen können die Integration von Rods&Cones mit CRM-Systemen oder Benutzerverwaltungssystemen umfassen. Konfigurationen können entweder von Rods&Cones oder (wo anwendbar) vom Kunden implementiert werden. Soweit nicht anders vereinbart, werden vom Kunden gewünschte und von Rods&Cones durchgeführte Konfigurationen als Zusatzleistungen berechnet;

- Konfigurationsdienstleistungen" sind die von Rods&Cones erbrachten Dienstleistungen zur Anwendung und Implementierung der vom Kunden gewünschten Konfigurationen, wie in Abschnitt 3.2 beschrieben;

- Kontrolle" (und Ableitungen dieses Begriffs) bedeutet in Bezug auf ein Unternehmen die Befugnis, das Management und die Politik einer Person oder eines Unternehmens zu lenken oder zu bestimmen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch einen Vertrag oder auf andere Weise;

- Kunde" bezeichnet die Partei, die im Abschnitt "Kundendaten" der Angebotsvereinbarung angegeben ist;

- Datenschutzgesetzgebung" bezeichnet die General Data Protection Regulation (GDPR), den Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) und alle nationalen Umsetzungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Parteien gelten;

- Datum des Inkrafttretens" ist das Datum, an dem diese Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet wird (wie durch die in der Angebotsvereinbarung angegebenen Unterzeichnungsdaten belegt);

- Fehler" bedeutet eine wesentliche, nachweisbare und reproduzierbare Nichtübereinstimmung der Rods&Cones-Instanz mit dem Benutzerhandbuch;

- Fehlerkorrektur" bedeutet entweder die Bereitstellung einer Umgehungslösung, die vorübergehende Korrektur des Fehlers oder die Korrektur des Fehlers durch Lieferung einer neuen Version, ohne die Funktionalität der betroffenen Rods&Cones-Instanz wesentlich zu beeinträchtigen;

- Höhere Gewalt" bedeutet jede Ursache, die sich der Kontrolle einer Partei entzieht, z. B. behördliche Maßnahmen, Krieg, Brand, Überschwemmung, Explosion oder innere Unruhen, Störungen der Telekommunikation (einschließlich "Denial of Service"-Angriffen und ähnlicher Nichtverfügbarkeit von Internetverbindungen), Streiks, Ausfall eines Dritten, Softwarefehler in der Software eines Dritten, Arbeitskampfmaßnahmen usw.;

- "First-Line-Support" bezeichnet den Support, der Benutzern und/oder Managern bei der Nutzung der Rods&Cones-Instanz hilft. Der Front-End-Support umfasst in der Regel die Beantwortung grundlegender Fragen und die Führung der Benutzer durch die Funktionen der Software. In der Angebotsvereinbarung wird festgelegt, ob der Front-End-Support von Rods&Cones oder dem Kunden erbracht werden soll;

- HCP" ist eine medizinische Fachkraft, z. B. ein Chirurg oder eine Krankenschwester;

- Helpdesk" bezeichnet die Anlaufstelle, die Rods&Cones für die Beantwortung von Fragen zur Nutzung der Rods&Cones-Instanz zur Verfügung stellt. Der Helpdesk kann vom Kunden auch für Fehlermeldungen und die Nachverfolgung von Fehlerkorrekturen genutzt werden;

- Helpdesk-Dienste" sind die von Rods&Cones in Bezug auf den Helpdesk erbrachten Dienste, wie in Abschnitt 3.3 beschrieben;

- Gehostete Daten" sind alle elektronischen Daten (einschließlich Listen, Bilder, Konten von Kunden, Konten von Nutzern usw.), die in einer Rods&Cones-Instanz gespeichert sind, nachdem sie vom Kunden oder einem Nutzer hochgeladen wurden;

- Hosting Services" bezeichnet die in Klausel 3.2 beschriebenen Services;

- Bösartiger Code" bedeutet Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde und andere schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme;

- "Manager" bezeichnet einen Mitarbeiter des Kunden oder eine andere Person, die vom Kunden mit der Verwaltung der Rods&Cones-Instanz des Kunden beauftragt wird;

- "Manager-App": ist die Softwarekomponente, die die Verwaltung der Instanz ermöglicht, u. a. das Anlegen, Bearbeiten und Löschen von Benutzern und die Anzeige von Analysedaten;

- "Partei" bedeutet entweder Rods&Cones oder der Kunde, während "Parteien" sowohl Rods&Cones als auch den Kunden bezeichnet;

- Angebotsvereinbarung" bezeichnet den Service-Abonnementvertrag, mit dem Rods&Cones dem Kunden die Services zur Verfügung stellt.

- Replacement Fee" ist eine Gebühr für den Ersatz von Hardware in einem Abonnement, wie in der Angebotsvereinbarung definiert;

- Rods&Cones Service" bezeichnet die firmeneigene Fernwartungstechnologie von Rods&Cones. Der Rods&Cones-Service besteht aus einer Hardware- und einer Softwarekomponente;

- Rods&Cones-Instanz" bezeichnet eine Instanz der Rods&Cones-Anwendung, die für den Kunden in Übereinstimmung mit und innerhalb der Grenzen dieser Vereinbarung eingerichtet, angepasst und konfiguriert wurde, zusammen mit allen gehosteten Daten;

- Second Line Support" bedeutet Supportleistungen in Bezug auf die Rods&Cones-Instanz, die darauf abzielen, den Dienst so schnell wie möglich wiederherzustellen, wenn das System ausgefallen ist;

- Einrichtungsgebühr" bezeichnet die vom Kunden an Rods&Cones zu zahlende einmalige Gebühr für die Ersteinrichtung und Konfiguration der Rods&Cones-Instanz;

- Einrichtungsdienste" sind die Dienste, die sich auf die Ersteinrichtung der Rods&Cones-Instanz beziehen: Erstellung eines Unternehmenskontos in der Rods&Cones-Manager-App, Hochladen der ersten Benutzerliste;

- Dienstleistungen" bezeichnet die von Rods&Cones für den Kunden erbrachten Dienstleistungen. Die Dienstleistungen bestehen aus Hosting-Services, Konfigurations-Services, Services, Helpdesk-Services und/oder zusätzlichen Services;

- Quellcode" bezeichnet die vom Menschen lesbare Form von Softwareprogrammen;

- Standardtarife" bezeichnet die Standardpreise von Rods&Cones für alle von ihm erbrachten Zusatzleistungen oder andere Leistungen, für die die Standardpreise gelten. Die am Tag des Inkrafttretens geltenden Standardtarife sind in der Angebotsvereinbarung festgelegt;

- Abonnement" bezeichnet die dem Kunden gewährte Lizenz zur Nutzung des Rods&Cones-Dienstes, wie in Klausel 2 beschrieben;

- "Abonnementgebühren" sind die vom Kunden zu zahlenden Gebühren für die Nutzung des Rods&Cones-Service und die Bereitstellung von Hosting- und Helpdesk-Diensten während eines Monats. Die Höhe der Abonnementgebühren und die Laufzeit des Abonnements werden in der Angebotsvereinbarung festgelegt;

- Zeichnungsdauer" bezeichnet die Dauer der Zeichnung;

- Laufzeit" bedeutet die Laufzeit dieser Vereinbarung, gerechnet ab dem Datum des Inkrafttretens;

- "Bedingungen" bezeichnet das vorliegende Dokument mit dem Titel "Bedingungen";

- Third-Line-Support" bezeichnet Supportleistungen in Bezug auf die Rods&Cones-Instanz, die nicht vom First-Line- und Second-Line-Support erbracht werden (z.B. aufgrund der damit verbundenen Komplexität). Third Line Services werden immer von Rods&Cones erbracht;

- Schulungsdienstleistungen" sind die von Rods&Cones erbrachten Dienstleistungen zur Schulung der Manager und Benutzer von Kunden in der Nutzung der Rods&Cones-Plattform und ihrer Tools;

- Einheit" bezeichnet einen Satz von Geräten, der aus dem intelligenten Glas, der Tascheneinheit, der Hardware und den Peripheriegeräten besteht;

- Nutzer" bezeichnet einen Endnutzer von Rods&Cones, der unter der Aufsicht und Genehmigung des Kunden die Rods&Cones-Instanz nutzen darf;

- Benutzerhandbuch" bezeichnet das Benutzerhandbuch für Rods&Cones, das über die Online-Hilfefunktion und die häufig gestellten Online-Fragen zugänglich ist und von Zeit zu Zeit aktualisiert wird;

- Arbeitstag" bedeutet alle Tage außer Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Belgien und den Niederlanden. Arbeitstage erstrecken sich von 9:00 bis 17:00 Uhr MEZ;

2. Rods&Cones Abonnement

2.1. Rods&Cones gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, weltweites, nicht übertragbares Recht, die Rods&Cones Instanz wie im Benutzerhandbuch beschrieben zu nutzen und den Managern und Nutzern den Zugang und die Nutzung der Rods&Cones Instanz während der Laufzeit zu ermöglichen.

2.2. Das in diesem Abschnitt 0 beschriebene Rods&Cones-Abonnement kann zusätzlichen Beschränkungen unterliegen (z. B. in Bezug auf die Anzahl der Nutzer), die in der Angebotsvereinbarung dargelegt werden.

2.3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Erhalt des Quellcodes des Rods&Cones Service.

2.4. Der Kunde erkennt an, dass der Rods&Cones-Service und alle Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Rechte, Titel und Interessen daran das alleinige Eigentum von Rods&Cones sind und in dessen Besitz übergehen und dass der Kunde aufgrund dieser Vereinbarung keine anderen Rechte, Titel oder Interessen an Rods&Cones erwirbt als das in dieser Klausel 2 gewährte nicht-exklusive Nutzungsrecht. Der Kunde erkennt ausdrücklich das ausschließliche Eigentumsrecht von Rods&Cones an jeder Modifikation, Übersetzung oder Anpassung von Rods&Cones und jeder anderen darauf basierenden Verbesserung oder Entwicklung an, unabhängig davon, ob diese im Auftrag des Kunden entwickelt, an ihn geliefert, bei ihm installiert oder von ihm bezahlt wurde.

2.5. Die Nutzer müssen in der Lage sein, auf die Rods&Cones-Instanz zuzugreifen und sie wie in der Angebotsvereinbarung beschrieben zu nutzen.

2.6. Rods&Cones bleibt zu jeder Zeit der Eigentümer der Hardware. Der Kunde verpflichtet sich, die Hardware mit der gebotenen Sorgfalt zu verwenden und haftet für jegliche Beschädigung oder Verlust der Hardware. Alle Lieferungen von Hardware und die dazugehörigen Logistikdienstleistungen erfolgen in Übereinstimmung mit den Logistikdienstleistungen, wie in Klausel 7 beschrieben. Die Hardware wird vermietet, nicht verkauft und bleibt im Eigentum von Rods&Cones. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um anzuzeigen, dass die Hardware nicht sein Eigentum ist, und um sie in angemessener Weise gegen jegliche Maßnahmen der Beschlagnahme oder Zwangsvollstreckung zu schützen. Von Rods&Cones angebrachte Etiketten, die auf das Eigentum hinweisen, dürfen zu keinem Zeitpunkt entfernt werden; im Falle einer Entfernung, gleich aus welchem Grund, ist das Etikett unverzüglich wieder anzubringen. Der Kunde wird die Hardware jederzeit mit der gebotenen Sorgfalt behandeln und die vorschriftsmäßige Nutzung der Hardware überwachen. Die Hardware darf nur in Übereinstimmung mit dem vom Dienstanbieter zur Verfügung gestellten DUser Guide verwendet werden. Für Schäden, die aus einer nicht-konformen Nutzung der Hardware resultieren, ist allein der Kunde verantwortlich. Bei Verlust oder Bruch der Hardware ist der Kunde verpflichtet, eine Ersatzgebühr zu entrichten. Nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags ist die Hardware an den Dienstanbieter zurückzugeben.

3. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Rods&Cones

3.1. Einrichtungsdienste - Sofern in der Angebotsvereinbarung nicht anders angegeben und unter der Voraussetzung, dass der Kunde alle angeforderten Informationen rechtzeitig an Rods&Cones übermittelt, führt Rods&Cones die Ersteinrichtung der Rods&Cones-Instanz durch.

3.2. Hosting Services - Sofern im Angebotsvertrag nicht anders angegeben, stellt Rods&Cones dem Kunden und den Nutzern die Rods&Cones-Instanz zur Verfügung. Die Hosting-Leistungen bestehen aus der Speicherung der gehosteten Daten, der Bearbeitung von Rods&Cones-Seitenanfragen und Web-Service-Aufrufen sowie der Wartung und Aktualisierung von Rods&Cones.

3.3. Helpdesk-Services - In dem in der Angebotsvereinbarung vereinbarten Umfang erbringt Rods&Cones die in der Angebotsvereinbarung näher beschriebenen Helpdesk-Services.

3.4. Zusätzliche Leistungen - Auf Anfrage des Kunden oder nach Feststellung von Rods&Cones, dass eine bestimmte Leistung nicht von dieser Vereinbarung abgedeckt ist, kann Rods&Cones dem Kunden andere, zusätzliche Leistungen anbieten, die sich auf Rods&Cones beziehen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Rods&Cones nicht verpflichtet ist, Zusatzleistungen zu erbringen, und dass die Erbringung der Zusatzleistungen der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien unterliegt und auch anderen oder zusätzlichen Bedingungen unterliegen kann. Die Zusatzleistungen werden nach Aufwand zu den Standardtarifen gesondert in Rechnung gestellt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

4. Verwendung der Rods&Cones-Instanz

4.1. Der Kunde nutzt die Rods&Cones-Instanz und stellt sicher, dass seine Manager und Nutzer die Rods&Cones-Instanz in Übereinstimmung mit den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und Beschränkungen nutzen, und stellt sicher, dass seine Manager und Nutzer Folgendes nicht tun (i) die Rods&Cones-Instanz zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, auf Zeit zu teilen oder anderweitig kommerziell zu nutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet; (ii) Spam oder anderweitig duplizierte oder unaufgeforderte Nachrichten zu versenden, die gegen geltende Gesetze verstoßen (z. B. die EU-Grundverordnung); (iii) in Gesetze zum Datenschutz einzugreifen und stets eine wirksame Einverständniserklärung des betroffenen Patienten in der Chirurgie einzuholen, die die einschlägigen Anforderungen und Aspekte des Datenschutzes abdeckt; (iv) irgendetwas zu tun, das die Sicherheit eines Patienten gefährden würde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Positionierung des panOR und/oder des panOR-Pods über dem sterilen Bereich; die Beziehung zwischen Ärzten und Patienten zu beeinträchtigen; einen Angehörigen des Gesundheitswesens anzuweisen oder irgendetwas zu tun, was als Ausübung der Medizin, der Krankenpflege oder einer anderen medizinischen Tätigkeit, für die eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist, ausgelegt werden könnte; Ratschläge, Informationen oder Einwilligungen in Bezug auf Produkte für einen Zweck zu erteilen, der außerhalb des Bereichs der genehmigten Anwendungsgebiete liegt; (v) während des Eingriffs anwesend zu sein, ohne an Schulungsprogrammen teilgenommen zu haben und sich aller geltenden staatlichen Gesetze und Vorschriften bewusst zu sein; (vi) absichtlich bösartigen Code zu senden oder zu speichern; (vii) die Integrität oder Leistung der Rods&Cones-Instanz oder der darin enthaltenen Daten zu beeinträchtigen oder zu stören

4.2. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass er für die Handlungen und Unterlassungen von sich selbst, seinen Mitarbeitern, seinen Beauftragten, seinen Managern und den Nutzern, die die Rods&Cones-Instanz nutzen, verantwortlich ist. Der Kunde stellt sicher, dass diese Personen über die relevanten Bestimmungen der Vereinbarung informiert werden und die relevanten Bestimmungen der Vereinbarung einhalten. Der Kunde informiert Rods&Cones über jede (vermutete) Nichteinhaltung, von der er Kenntnis erhält.

4.3. Der Kunde gewährleistet, dass die Rods&Cones-Instanz in Übereinstimmung mit allen anwendbaren lokalen, Landes-, Bundes-, nationalen und internationalen Gesetzen und im Allgemeinen in verantwortungsvoller Weise, ausschließlich zu zulässigen Zwecken und ohne Verletzung der Rechte Dritter genutzt wird. Unbeschadet der Klausel 4.1 stellt der Kunde sicher, dass die Manager und Nutzer die Bedingungen dieses Vertrags einhalten (z. B. indem er den Managern und Nutzern die entsprechenden Bedingungen dieses Vertrags vertraglich auferlegt).

4.4. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit aller gehosteten Daten.

4.5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu bestimmen, welche seiner Mitarbeiter oder Beauftragten Zugang zur Manager-App haben werden.

4.6. Der Kunde erkennt an, akzeptiert und gewährleistet, dass (i) er als Gewerbetreibender und nicht als Verbraucher handelt; und (ii) alle Nutzer, die eine Rods&Cones-Instanz nutzen, als Gewerbetreibende und nicht als Verbraucher handeln.

4.7. Der Kunde garantiert, dass der Verwalter berechtigt und befähigt ist, die den Verwaltern durch diesen Vertrag übertragenen Aufgaben und Pflichten zu erfüllen.

4.8. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff auf die Rods&Cones-Instanz oder deren Nutzung (insbesondere durch Manager-Accounts) zu verhindern und Rods&Cones unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung zu informieren.

4.9. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertraulichkeit aller Benutzernamen und Passwörter von Rods&Cones zu wahren und Rods&Cones unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Benutzername oder ein Passwort verloren geht oder anderweitig bekannt werden könnte. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für alle Nutzungen seiner Benutzernamen und Passwörter, unabhängig davon, ob eine solche Nutzung vom Kunden genehmigt wurde oder nicht.

4.10. Unbeschadet der Klausel 11 garantiert der Kunde, dass die Erhebung und Verarbeitung der gehosteten Daten sowie der Zugriff auf und die Nutzung der in der Manager-App verfügbaren Daten allen Datenschutzgesetzen entsprechen.

4.11. Für den Fall, dass ein Manager oder ein Nutzer die Bedingungen dieser Vereinbarung oder die auf der Rods&Cones-Instanz zur Verfügung gestellten Bedingungen nicht einhält, ist Rods&Cones berechtigt, diesem Manager oder Nutzer den Zugang und die Nutzung der Rods&Cones-Instanz zu untersagen.

4.12. Während der Laufzeit hat der Kunde das Recht, das Logo und den Handelsnamen von Rods&Cones und Rods&Cones zu verwenden, um (i) anzuzeigen, dass der Kunde Rods&Cones nutzt; (ii) anzuzeigen, dass der Kunde ein Kunde von Rods&Cones ist; oder (iii) für Rods&Cones zu werben oder Informationen über Rods&Cones bereitzustellen, unter der Voraussetzung, dass die Verwendung des Logos oder des Handelsnamens (a) den Ruf, das Image und den Firmenwert von Rods&Cones nicht gefährdet und (b) nicht zu Verwechslungen hinsichtlich der Tatsache führt, dass Rods&Cones Eigentümer und Betreiber von Rods&Cones ist; und (c) nicht zu Verwechslungen hinsichtlich der Tatsache führt, dass Rods&Cones und der Kunde zwei unabhängige Parteien mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit sind; und (d) alle zusätzlichen Nutzungsanforderungen erfüllt, die Rods&Cones dem Kunden mitgeteilt hat.

4.13. Um Rods&Cones eine effiziente und effektive Erfüllung seiner Supportverpflichtungen zu ermöglichen, wird der Kunde eine zentrale Anlaufstelle in seiner Organisation einrichten und diese mit qualifiziertem Personal besetzen. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Fehler unverzüglich nach deren Entdeckung über den Helpdesk in gut dokumentierter Form zu melden. Auf Anfrage von Rods&Cones wird der Kunde in angemessenem Umfang Unterstützung bei der Diagnose, Reproduktion und Behebung des Fehlers leisten.

4.14. Der Kunde erkennt an, dass er allein für die Auswahl, den Kauf und den Betrieb der Hardware, Software und/oder Telekommunikationsdienste verantwortlich ist, die für die Verbindung mit der Rods&Cones-Instanz und die Nutzung der Rods&Cones-Instanz erforderlich sind. Diese Hardware, Software und/oder Telekommunikationsdienste müssen die von Rods&Cones definierten Mindestanforderungen erfüllen. Der Kunde ist für die Installation und die damit verbundenen Kosten für den Erwerb und/oder die Lizenzierung solcher Hardware, Software und/oder Telekommunikationsdienste verantwortlich. Rods&Cones ist nicht verantwortlich für Hardware, Software, Produkte und Dienstleistungen von Dritten, wie z.B. Telekommunikationsgeräte, Betriebssysteme und Internet-Browser.

4.15. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, Rods&Cones und seine verbundenen Unternehmen zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten gegen jegliche Schäden, Verluste, Kosten, Ausgaben, Ansprüche oder Forderungen Dritter (einschließlich der Ansprüche von Nutzern), die sich aus der Nutzung der Rods&Cones-Instanz durch den Kunden, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten, Manager und/oder die Nutzer in einer Weise ergeben, die nicht mit dieser Vereinbarung oder im Allgemeinen mit allen anwendbaren Gesetzen, Verordnungen und anderen Rechtsinstrumenten übereinstimmt.

4.16. Der Kunde sichert zu, dass (1) er das uneingeschränkte Recht hat und haben wird, alle Informationen, die er Rods&Cones zur Verfügung stellt, frei von jeglichen Ansprüchen Dritter offenzulegen; und (2) solche Offenlegungen nicht gegen Vertraulichkeitsbestimmungen von Vereinbarungen verstoßen, an denen der Kunde oder das Personal beteiligt sind, und nicht damit in Konflikt geraten.

5. Garantien

5.1. Rods&Cones garantiert, dass: (i) er die Dienstleistungen in guter und fachmännischer Weise erbringt; (ii) die Rods&Cones-Instanz im Wesentlichen in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch funktioniert, wobei kleine Abweichungen vom Benutzerhandbuch keine Verletzung dieser Garantie darstellen. Der Kunde erkennt jedoch an, dass jede Software von Zeit zu Zeit Fehler enthalten kann; und (iii) er wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Verfügbarkeit der Rods&Cones-Instanz zu maximieren. Der Kunde erkennt jedoch an, dass diese Verfügbarkeit einer Vielzahl von voneinander abhängigen Faktoren unterliegt (wie z.B. die Verfügbarkeit von Telekommunikationsverbindungen, die Interaktion zwischen Software verschiedener Parteien, Netzwerküberlastungen im Internet usw.), die im Wesentlichen außerhalb der Kontrolle von Rods&Cones liegen.

5.2. Sollte die Rods&Cones-Instanz nicht wie zugesichert funktionieren, verpflichtet sich Rods&Cones, die Fehler zu beheben. Rods&Cones gewährleistet jedoch nicht, dass die Rods&Cones-Instanz fehlerfrei ist oder ununterbrochen funktioniert. Rods&Cones kann nicht garantieren, dass die Dienste den spezifischen Erwartungen, Zielen oder Anforderungen des Kunden entsprechen.

5.3. Der Kunde erkennt an, dass der Zugang zu und die Nutzung der Rods&Cones-Instanz von Zeit zu Zeit aufgrund unvorhergesehener oder ungeplanter Ausfallzeiten ausgesetzt werden kann. Soweit möglich, wird Rods&Cones geplante Ausfallzeiten außerhalb von Arbeitstagen planen.

5.4. Rods&Cones kann die Rods&Cones-Instanz (bzw. den Zugang zur Rods&Cones-Instanz) ohne Einschaltung eines Richters und ohne Haftung aussetzen, wenn (i) die Rods&Cones-Instanz vertragswidrig genutzt wird; (ii) ein interner oder externer Angriff auf die IT-Systeme von Rods&Cones erfolgt; (iii) Rods&Cones gesetzlich verpflichtet ist, die Bereitstellung des Dienstes auszusetzen; oder (iv) ein anderes Ereignis eintritt, bei dem Rods&Cones nach vernünftigem Ermessen davon ausgeht, dass die Aussetzung der Rods&Cones-Instanz zum Schutz seiner IT-Systeme oder seiner Kunden erforderlich ist.

5.5. Rods&Cones wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kunden im Voraus über eine solche Aussetzung zu informieren, es sei denn, Rods&Cones stellt nach vernünftigem kaufmännischem Ermessen fest, dass eine Aussetzung mit kürzerer oder gleichzeitiger Ankündigung notwendig ist, um Rods&Cones oder seine anderen Kunden vor einem drohenden und erheblichen Betriebs- oder Sicherheitsrisiko zu schützen.

5.6. Die Gewährleistungen von Rods&Cones erstrecken sich nicht auf Eingriffe, die nicht auf Rods&Cones übertragbar sind, wie z.B.: (i) Fehler, die aus einer fehlerhaften, unsachgemäßen, nicht autorisierten oder nicht unterstützten Nutzung von Rods&Cones resultieren; (ii) Fehler, die aus einem Verschulden des Kunden, eines Managers oder eines Nutzers resultieren; (iii) Fehler, die aus der Kopplung von Rods&Cones mit anderer Software von Dritten resultieren, es sei denn, Rods&Cones hat dies schriftlich genehmigt.

5.7. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, gelten alle Fristen und Zeitrahmen für die Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Erst- oder Zusatzkonfigurationen) nur als Richtwerte und sind für Rods&Cones nicht bindend und nicht wesentlich.

5.8. Ohne Zustimmung des Kunden und unter der Voraussetzung, dass eine ähnliche Funktionalität beibehalten oder eine verbesserte Funktionalität gewährleistet wird, hat Rods&Cones jederzeit das Recht, (i) eine neue oder verbesserte Version der Rods&Cones-Instanz zu aktivieren; (ii) der Rods&Cones-Instanz zusätzliche Funktionalität hinzuzufügen; (iii) die interne oder externe Funktionsweise der Rods&Cones-Instanz zu ändern, sofern eine ähnliche Funktionalität beibehalten wird; oder (iv) seine Server oder Netzwerke an andere Standorte oder Datenzentren innerhalb der Europäischen Union zu verlegen. Rods&Cones wird sich nach besten Kräften bemühen, bei der Durchführung solcher Maßnahmen sicherzustellen, dass die Auswirkungen auf die Nutzung für den Kunden und seine Nutzer begrenzt sind.

5.9. Diese Klausel 5 stellt die einzige Garantie von Rods&Cones in Bezug auf die Dienste dar und wird ausdrücklich anstelle aller anderen Garantien gegeben. Sofern in dieser Klausel nicht anders angegeben und im größtmöglichen Umfang nach geltendem Recht zulässig, gibt Rods&Cones keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf jegliche Angelegenheiten, einschließlich der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Marktgängigkeit und/oder der Nichtverletzung von Rechten.

5.10. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Ziffer 5.9 übernimmt Rods&Cones keine Gewähr für Rechtsdokumente, die sie dem Kunden zur Verwendung auf der Rods&Cones-Instanz gegenüber den Nutzern zur Verfügung stellt (z.B. ein Haftungsausschluss, Nutzungsbedingungen oder Datenschutzrichtlinien). Bei solchen Dokumenten handelt es sich lediglich um Vorlagen, die von Rods&Cones zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist für die Rechtsgültigkeit und Konformität solcher Dokumente selbst verantwortlich.

5.11. Der Kunde wird die Waren bei Erhalt auf sichtbare Fehler oder fehlende Komponenten untersuchen und testen. 5 Arbeitstage nach der Lieferung gelten die Waren als vollständig und funktionsfähig angenommen.

6. Gebühren

6.1. Der Kunde zahlt an Rods&Cones die in der Angebotsvereinbarung angegebenen Gebühren. Alle Zahlungsverpflichtungen sind unkündbar und die gezahlten Gebühren werden nicht zurückerstattet.

6.2. Die zusätzlichen Dienstleistungen werden zu den Standardtarifen berechnet. Die Standardtarife können von Zeit zu Zeit unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten für Produktion, Vermarktung, Werbung usw. geändert werden. Rods&Cones wird den Kunden sechzig (60) Tage vor dem Inkrafttreten der neuen Standardtarife schriftlich informieren.

6.3. Die Abonnementgebühren können von Rods&Cones jederzeit geändert werden, vorausgesetzt, Rods&Cones teilt dem Kunden die Änderung spätestens drei (3) Monate vor Inkrafttreten der Änderung mit. Sollte der Kunde mit der vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden sein, kann er diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen, indem er spätestens zwei (2) Monate vor Inkrafttreten der Änderung einen eingeschriebenen Brief abschickt. Erfolgt keine solche Kündigung durch den Kunden, gelten die angepassten Tarife als vom Kunden akzeptiert. Die Parteien vereinbaren, dass die Abonnementgebühren, die vom Kunden bereits im Voraus bezahlt wurden, von der in dieser Klausel festgelegten Erhöhung nicht betroffen sind.

6.4. Unbeschadet der Klausel 6.3 werden die Abonnementgebühren bei jeder Erneuerung des Vertrags gemäß Klausel 8.2 automatisch um die Inflationsrate gemäß dem Verbraucherpreisindex https://statbel.fgov.be/en/themes/consumer-prices/consumer-price-index erhöht, sofern in der Angebotsvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde.

6.5. Sonstige Aufwendungen von Rods&Cones (z.B. Reisekosten, Spesen, etc.) werden dem Kunden mit dessen Zustimmung gesondert in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt. Rods&Cones wird dem Kunden einen Nachweis über diese Aufwendungen erbringen.

6.6. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Gebühren in EUR angegeben und zahlbar und enthalten keine Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Import- oder Export-, Mehrwert- oder ähnliche Steuern (zusammenfassend "Steuern"). Der Kunde und/oder Nutzer ist verantwortlich für die Zahlung aller Steuern, die mit seinen Käufen im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen oder dem Vermögen von Rods&Cones basieren. Wenn Rods&Cones gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder zu erheben, für die der Kunde und/oder Nutzer gemäß diesem Abschnitt verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Kunden und/oder Nutzer in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt, es sei denn, der Kunde und/oder Nutzer legt Rods&Cones eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor.

6.7. Sofern im Angebotsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen, gerechnet ab dem Rechnungsdatum, zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden automatisch und ohne vorherige Ankündigung monatliche Zinsen in Höhe von 1% berechnet.

6.8. Falls der Kunde die oben genannten Zahlungen nicht rechtzeitig leistet, kann Rods&Cones: (i) die sofortige Fälligkeit aller ausstehenden Rechnungen verlangen; (ii) die Bereitstellung aller Dienste und/oder des Rods&Cones-Abonnements aussetzen, bis alle ausstehenden Rechnungen beglichen sind; (iii) ohne dass dies in irgendeiner Weise die anderen Rechte von Rods&Cones beeinträchtigt.

6.9. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Rechnung eingereicht werden. Nach Ablauf dieser acht Tage gilt die Rechnung als akzeptiert.

7. Logistische Dienstleistungen

7.1. Neue Abonnements

7.1.1. Alle Transportkosten und Zollgebühren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zollsteuer, Zolllager, Maklergebühren...) gehen zu Lasten des Kunden. Unsere Lieferdienste sind FedEx, DHL oder UPS und werden von unserem Zentrallager in Amsterdam, Niederlande, versandt.

7.1.2. Für Sendungen außerhalb der EU können Zoll- oder Importgebühren anfallen. Rods&Cones stellt standardmäßig eine Handelsrechnung aus, die den tatsächlichen Wert der Hardware darstellt. Andere Dokumente (falls erforderlich) werden von Rods&Cones in Abhängigkeit von den länderspezifischen Zollanforderungen ausgestellt. Für Regionen außerhalb der EU oder der USA wird der Kunde aufgefordert, während des Kaufprozesses seine Importsteuer-ID-Nummer anzugeben. Sobald die Hardware im Zielland eintrifft, wird die Zollabteilung des Spediteurs den Importeur (Kunden) kontaktieren, um die Zollgebühren zu bezahlen. Nach Begleichung der Zahlung wird die Hardware anschließend vom Zoll freigegeben und an die Zieladresse im Land weitergeleitet. Die Einfuhrzölle können von Land zu Land variieren und richten sich nach dem in der Handelsrechnung ausgewiesenen Wert. Rods&Cones (Versender) wird keine Einfuhrsteuern zahlen. Diese gehen vollständig zu Lasten des Kunden (Empfängers).

7.2. Rückgabe Ende des Abonnements

7.2.1. Die Hard- und Software bleibt im Eigentum von Rods&Cones. Entscheidet sich der Kunde für die Beendigung des Abonnements, so ist die Hardware vom Kunden in einwandfreiem Zustand und dekontaminiert an Rods&Cones zurückzugeben. Rods&Cones wird den Zustand der zurückgegebenen Geräte überprüfen und fehlende, beschädigte oder nicht funktionierende Komponenten werden entsprechend der Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. Der Kunde wird sein eigenes Transportunternehmen benutzen, um die Hardware an Rods&Cones zurückzuschicken und alle Zollgebühren werden vom Versender übernommen. Pakete, bei denen Rods&Cones ("Empfänger") mit Zollgebühren belastet wird, werden an den Versender zurückgeschickt.

7.2.2. Wenn der Kunde die Hardware nicht vor oder zum Enddatum des Abonnements zurückgibt, behält sich Rods&Cones das Recht vor, dem Kunden die Wiederbeschaffungsgebühr in Rechnung zu stellen.

7.3. Rückgabe Break-fix

7.3.1. Falls die Hardware nicht wie erwartet funktioniert, benachrichtigt der Kunde Rods&Cones und Rods&Cones wird immer einen Diagnoseanruf einrichten, um zu beurteilen, ob der Hardwarefehler in die Haftung des Kunden fällt. Typischerweise fallen Ausfälle, die durch unvorsichtigen Gebrauch verursacht werden (z.B. zerbrochener Bildschirm des Mobiltelefons oder der Smart Glasses oder physische Schäden am Ladegerät) unter die Haftung des Kunden. Softwareprobleme oder Geräte, die sich nicht einschalten lassen, fallen in der Regel nicht unter die Haftung des Kunden. Während des Diagnoseanrufs wird Rods&Cones versuchen, das Problem zu lösen, und wenn das Problem nicht gelöst werden kann, wird der Kunde gebeten, die beschädigte Hardware an Rods&Cones zurückzuschicken.

7.3.2. Falls der Fehler als vom Kunden zu verantworten angesehen wird, muss der Kunde sein eigenes internes Transportunternehmen für die Rücksendung der Hardware an Rods&Cones einsetzen. In diesem Fall werden alle Zollgebühren vom Kunden ("Versender") getragen, und sobald die Ware an Rods&Cones zurückgeschickt wurde, wird dem Kunden eine Rechnung ausgestellt. Nach Zahlungseingang versendet Rods&Cones das Ersatzgerät auf Kosten des Kunden.

7.3.3. Bei Hardwarefehlern, für die der Kunde nicht haftet, wird Rods&Cones den Kunden auffordern, die defekte Hardware zurückzusenden und parallel dazu ein Ersatzgerät versenden. In diesem Fall werden alle Transportkosten und Zollgebühren von Rods&Cones übernommen.

7.4. Verloren und gestohlen

7.4.1. Wird Hardware bei Rods&Cones als verloren oder gestohlen gemeldet, ist Rods&Cones berechtigt, dem Kunden die Ersatzgebühr und die Versandkosten in Rechnung zu stellen. Sobald die Zahlung beglichen ist, wird Rods&Cones einen neuen Artikel versenden, um den fehlenden Artikel zu ersetzen. Alle Transportkosten und Einfuhrsteuern gehen zu Lasten des Kunden.

7.5. Hardware-Upgrade

7.5.1. Wenn neue Hardware verfügbar ist, die die dem Kunden zur Verfügung stehende Hardware wesentlich verbessert, wird Rods&Cones die Hardware senden und kann den Kunden auffordern, die alte Hardware zurückzugeben. Alle Zollgebühren und Transportkosten für das Hardware-Upgrade gehen zu Lasten von Rods&Cones. Dies gilt sowohl für den Versand des neuen Geräts als auch für die Rücksendung des alten Geräts. Sollte der Kunde die alte Hardware nicht innerhalb von 1 Monat zurückschicken, behält sich Rodes&Cones das Recht vor, eine Wiederbeschaffungsgebühr zu berechnen.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1. Sofern in der Angebotsvereinbarung nicht anders angegeben, tritt die Vereinbarung am Tag des Inkrafttretens mit einer anfänglichen Laufzeit von zwölf (12) Monaten in Kraft.

8.2. Sofern in der Angebotsvereinbarung nicht anders angegeben, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere Zeiträume, die der Dauer des in Klausel 8.1 festgelegten Anfangszeitraums entsprechen, es sei denn, eine der Parteien kündigt diesen Vertrag per Einschreiben mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der dann laufenden Abonnementlaufzeit.

8.3. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung ohne Einschaltung eines Richters durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, wenn die andere Vertragspartei eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung begeht und - im Falle einer Verletzung, die behoben werden kann - diese nicht innerhalb von vierzig (40) Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der nicht säumigen Vertragspartei, in der die Verletzung angegeben ist und die eine Warnung über die Absicht enthält, die Vereinbarung zu kündigen, wenn die Verletzung nicht innerhalb der Frist von vierzig (40) Kalendertagen behoben wird, in erheblichem Maße behebt.

8.4. Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen ohne Einschaltung eines Richters mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen: (i) wenn ein Konkursverwalter, Verwalter oder ähnlicher Beauftragter für das gesamte Vermögen oder das Unternehmen der anderen Vertragspartei oder einen Teil davon bestellt wird; (ii) wenn die andere Vertragspartei einen Vergleich zugunsten ihrer Gläubiger abschließt; oder (iii) wenn die andere Vertragspartei in Liquidation geht, es sei denn, es handelt sich um eine echte Verschmelzung oder Umstrukturierung.

8.5. Ungeachtet des Vorstehenden und unbeschadet der anderen Rechte, die Rods&Cones durch das Gesetz oder diese Vereinbarung übertragen wurden, hat Rods&Cones das Recht, diese Vereinbarung ganz oder teilweise sofort und ohne Einschaltung eines Richters auszusetzen und/oder zu kündigen, indem der Kunde schriftlich benachrichtigt wird, wenn der Kunde: (i) den Umfang der Rods&Cones-Abonnementgewährung gemäß Klausel 2 überschreitet; (ii) die Bestimmungen gemäß Klausel 4 nicht einhält; (iii) eine seiner Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gemäß Klausel 9 verletzt; oder (iv) gegen die Abtretungsbestimmungen gemäß Klausel 13 verstößt.4.

8.6. Bei Aussetzung dieser Vereinbarung gemäß Klausel 8.5 werden die Zugangs- und Lizenzrechte des Kunden (einschließlich etwaiger Unterlizenzen) in Bezug auf Rods&Cones während des Zeitraums der Aussetzung vorübergehend beendet; die Gebühren fallen weiterhin an.

8.7. Nach Beendigung dieser Vereinbarung (i) werden alle von Rods&Cones im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte beendet; (ii) wird jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückgeben oder vernichten (oder eine Bescheinigung über die Vernichtung vorlegen); (iii) wird der Kunde alle Kopien aller von Rods&Cones bereitgestellten oder in seinem Besitz befindlichen Software von den Systemen des Kunden entfernen; (iv) Rods&Cones wird dem Kunden auf Anfrage des Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung einen eingeschränkten Zugang zur Rods&Cones-Instanz gewähren, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, dem Kunden eine Kopie der gehosteten Daten zu ermöglichen. Nach Ablauf dieser Frist von dreißig (30) Tagen ist Rods&Cones nicht mehr verpflichtet, die gehosteten Daten aufrechtzuerhalten oder zur Verfügung zu stellen. (v) Der Kunde wird die gesamte Hardware innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertrags an Rods&Cones zurückgeben.

8.8. Die Kündigung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, die vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung aufgelaufenen oder an Rods&Cones zu zahlenden Gebühren zu entrichten. Falls der Kunde die Hardware nicht innerhalb von 1 Monat nach der Kündigung zurückgibt, ist Rods&Cones berechtigt, die Wiederbeschaffungsgebühr in Rechnung zu stellen.

9. Vertraulichkeit

9.1. "Vertrauliche Informationen" sind alle vertraulichen Informationen einer Partei ("offenlegende Partei"), die der anderen Partei ("empfangende Partei") schriftlich offengelegt werden, die als vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten. Zu den vertraulichen Informationen gehören: die Bedingungen der Angebotsvereinbarung, Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie und technische Informationen, Produktdesigns und Geschäftsprozesse. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht: (i) Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde; (ii) Informationen, die der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde; (iii) Informationen, die die empfangende Partei unabhängig entwickelt hat, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde; und (iv) Informationen, die sie von einer dritten Partei erhalten hat, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde.

9.2. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der offenlegenden Partei für Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Vereinbarung offenlegen oder verwenden.

9.3. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei in der gleichen Weise zu schützen, wie sie die Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art schützt (jedoch in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt).

9.4. Ist die empfangende Partei gesetzlich gezwungen, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen, so unterrichtet sie die offenlegende Partei im Voraus über eine solche gezwungene Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und leistet ihr auf Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung, falls diese die Offenlegung anfechten möchte.

10. Schutz der gehosteten Daten

10.1. Rods&Cones unternimmt angemessene branchenübliche Anstrengungen, um angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die gehosteten Daten vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, versehentlichem Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung und unbefugtem Zugriff zu schützen.

10.2. Der Kunde erkennt an, dass sich die in Ziffer 10.1 dargelegte Verantwortung von Rods&Cones nicht auf Daten des Kunden erstreckt, die außerhalb der Rods&Cones-Instanz gehostet werden. Dementsprechend trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die angemessene Sicherheit, den Schutz und die Sicherung solcher Daten.

10.3. Der Kunde akzeptiert, dass (i) Rods&Cones als "Hosting-Anbieter" im Sinne von Artikel 14 der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG) und "Datenverarbeiter" gilt; (ii) Rods&Cones nicht verpflichtet ist, die gehosteten Daten zu überwachen; (iii) Rods&Cones hat das Recht, jederzeit und ohne Vorwarnung Hosting-Daten zu entfernen, die nach vernünftiger Einschätzung von Rods&Cones illegal sind oder die Rechte Dritter verletzen (oder verletzen könnten); (iv) Rods&Cones hat das Recht, jederzeit und ohne Vorwarnung Hosting-Daten auf Verlangen der zuständigen Behörden zu entfernen.

11. Schutz der Daten

11.1. Der Kunde ist der "Datenverantwortliche" und Rods&Cones ist der "Datenverarbeiter" (wie in der Datenschutzgesetzgebung definiert) in Bezug auf die Verarbeitung von "personenbezogenen Daten", die in den gehosteten Daten enthalten sind. Dementsprechend verarbeitet Rods&Cones diese personenbezogenen Daten nur (i) gemäß den vom Kunden erhaltenen Anweisungen, bei denen es sich um spezifische Anweisungen oder Anweisungen allgemeiner Art handeln kann, wie in dieser Vereinbarung festgelegt: (ii) in dem Umfang und auf die Art und Weise, wie es für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, oder wie es vom Gesetz oder einer Aufsichtsbehörde verlangt wird.

11.2. Jede Vertragspartei hält ihre jeweiligen Verpflichtungen aus den Datenschutzgesetzen ein und unternimmt nichts, was die andere Vertragspartei zu einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den Datenschutzgesetzen veranlassen könnte. Insbesondere muss der Kunde sicherstellen, dass: (i) alle Anweisungen, die er Rods&Cones in Bezug auf die gehosteten Daten erteilt, im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen stehen; (ii) er alle Rechte und Genehmigungen zur Verarbeitung der gehosteten Daten außerhalb der Europäischen Union erhalten hat und (iii) er über alle erforderlichen Zustimmungen, Lizenzen und Genehmigungen zur Nutzung, Offenlegung und/oder Übertragung der in den gehosteten Daten enthaltenen personenbezogenen Daten und/oder der in der Manager-App verfügbaren personenbezogenen Daten verfügt.

12. Risikozuweisung

12.1. Die Gesamthaftung der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung, sei es für die Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, für Fahrlässigkeit oder für unerlaubte Handlungen, übersteigt in keinem Fall die jährlich vom Kunden erhaltenen Zahlungen mit einer Obergrenze von 50.000 (fünfzigtausend) EUR. Rods&Cones haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, Schäden mit Strafcharakter oder Folgeschäden jeglicher Art (wie z. B. Gewinnverluste, Nutzungsausfall, Kundenverluste, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste, Deckungskosten usw.), unabhängig von der Art der Klage, sei es aus Vertrag, Ansprüchen Dritter, außervertraglicher Haftung oder anderweitig, selbst wenn Rods&Cones auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

12.2. Durch dieses Abkommen wird die Haftung der Vertragsparteien für Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

13. Sonstiges

13.1. Höhere Gewalt - Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Die von höherer Gewalt betroffene Vertragspartei hat der anderen so bald wie möglich eine schriftliche Mitteilung zukommen zu lassen, in der sie die Umstände des Ereignisses und seine voraussichtlichen Auswirkungen darlegt, und sie hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen dieser Umstände zu minimieren. Dauert eine Verzögerung oder Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt sechs (6) Monate ununterbrochen an, kann jede Vertragspartei diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, wobei keine der Vertragsparteien der anderen gegenüber für eine solche Kündigung haftet.

13.2. Verzicht - Ein Versäumnis oder eine Verzögerung einer Vertragspartei, zu irgendeinem Zeitpunkt eine der Bestimmungen dieses Abkommens durchzusetzen, oder das Versäumnis, ein darin vorgesehenes Recht auszuüben oder zu irgendeinem Zeitpunkt die Erfüllung einer der Bestimmungen dieses Abkommens zu verlangen, kann in keiner Weise als Verzicht dieser Vertragspartei auf diese Bestimmungen dieses Abkommens im Falle eines Fortbestehens oder einer Wiederholung der Umstände, die zu diesem Recht geführt haben, ausgelegt werden.

13.3. Durchsetzbarkeit - Sollte sich eine Klausel dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, so gilt diese Klausel (oder ein Teil davon) als von dieser Vereinbarung abgetrennt, und die anderen Klauseln der Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam, so als wäre diese Vereinbarung ohne die beanstandete Klausel abgeschlossen worden. In einem solchen Fall verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand, um alternative oder geänderte gültige, rechtmäßige und durchsetzbare Klauseln zu vereinbaren, die dieselbe wirtschaftliche Wirkung haben wie die von den Parteien beabsichtigten.

13.4. Abtretung - Diese Vereinbarung ist persönlich für den Kunden und weder diese Vereinbarung noch irgendwelche Rechte oder Verpflichtungen des Kunden hierunter dürfen vom Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Rods&Cones abgetreten, unterlizenziert, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Rods&Cones behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen abzutreten, das in der Lage ist, die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung in ausreichendem Maße zu erfüllen, vorausgesetzt, der Kunde erhält eine schriftliche Mitteilung über eine solche Abtretung.

13.5. Beziehung der Parteien - Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture-, Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis.

13.6. Referenzen und Logo - Während der Laufzeit und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach der Laufzeit darf Rods&Cones den Namen und das Logo des Kunden auf seiner Website und in Pressemitteilungen, Broschüren, Finanzberichten und anderen Werbematerialien in allen Medien verwenden, die darauf hinweisen, dass der Kunde ein Kunde von Rods&Cones ist oder war. Während der Laufzeit erklärt sich der Kunde damit einverstanden, das Rods&Cones-Logo auf der Rods&Cones-Instanz anzuzeigen.

13.7. Logdateien - Der Kunde akzeptiert die Server-Logdateien der Rods&Cones-Instanz als rechtsgültigen Beweis für alle Transaktionen, Besuche und Zugriffsanfragen in Bezug auf die Rods&Cones-Instanz.

13.8. Mitteilungen - Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als zugestellt, wenn: (i) sie persönlich zugestellt werden; (ii) am dritten Tag nach der Absendung; oder (iii) am dritten Tag nach der Absendung per E-Mail, die durch einen Brief bestätigt wird. Mitteilungen an Rods&Cones sind an den Geschäftsführer zu richten. Mitteilungen an den Kunden sind an den Unterzeichner dieser Vereinbarung zu richten.

13.9. Überleben - Die Klauseln dieser Vereinbarung, bei denen aufgrund ihrer Natur davon ausgegangen werden kann, dass sie eine Kündigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung überdauern (insbesondere, ohne Einschränkung, die Klauseln 4.12, 5.9, 9 und 12), überdauern jede Kündigung oder jedes Auslaufen dieser Vereinbarung.

13.10. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit- Diese Vereinbarung und alle jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien unterliegen dem belgischen Recht für Verträge, die von Rods&Cones BV unterzeichnet wurden, dem niederländischen Recht für Verträge, die von Rods&Cones Sales BV unterzeichnet wurden, und dem Recht der USA für Verträge, die von Rods&Cones USA LLC unterzeichnet wurden (unter Ausschluss der Kollisionsnormen) und sind entsprechend auszulegen. Sollten sich zwischen den Parteien Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben, werden die Parteien versuchen, die Streitigkeiten in gutem Glauben durch Verhandlungen auf höchster Ebene zu lösen. Sollte die Streitigkeit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen durch solche Verhandlungen beigelegt werden, hat jede Partei das Recht, die ungelöste Angelegenheit den Gerichten in Turnhout für Verträge, die von Rods&Cones BV unterzeichnet wurden, den Gerichten in Amsterdam für Verträge, die von Rods&Cones Sales BV unterzeichnet wurden, und den Gerichten in Florida für Verträge, die von Rods&Cones USA LLC unterzeichnet wurden, vorzulegen, die die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung solcher Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche haben, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen können.

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